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AGB

Unsere AGB für Produkte und Dienstleistungen für gewerbliche Kunden
 
§ 1. Die AGB umfassen alle Geschäfte mit Unibaler A/S.
Unten stehende AGB kommen in vollem Umfang zur Anwendung, es sei denn schriftlich wurde anderes vereinbart.
Druckfehler oder fehlerhafte Angaben auf der Homepage usw. vorbehalten.

Vertragsgrundlage:
§ 2. Die Vertragsgrundlage bilden einzig das Angebot oder ggf. die Auftragsbestätigung von Unibaler A/S. Auf der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer sonstigen Mitteilung an Unibaler A/S vermerkte Bedingungen des Käufers bilden somit keine Vertragsgrundlage. Änderungen und Anhänge der Vertragsgrundlage gelten nur, sofern diese schriftlich zwischen Unibaler A/S Käufer vereinbart wurden.

Verwendung des Produkts:
§ 3. Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen, die Unibaler A/S verkauft und an den Käufer liefert, führen ungeachtet eventueller anders lautender Bedingungen in der Vertragsgrundlage, vgl. § 2, unter keinen Umständen zu einer Haftpflicht von Unibaler A/S für Verluste oder Schäden, die auf zweckwidrige oder nicht den Anweisungen von Unibaler A/S entsprechende Verwendung zurückzuführen sind. Der Käufer hat Unibaler A/S in dem Umfang schadlos zu halten, in dem Unibaler A/S für derartige Schäden und Verluste haftbar gemacht wird.

Preise, Bezahlung und Eigentumsvorbehalt:
§ 4. Der Preis von Produkten, Ersatzteilen und Leistungen geht aus der Preisliste von Unibaler A/S hervor, der zu dem Zeitpunkt, an dem Unibaler A/S den Auftrag des Käufers bestätigt, gültig ist, ausgenommen schriftlich wurde anderes vereinbart.

§ 5. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt., Fracht und Verpackung.

§ 6. Der Käufer muss binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlen, ausgenommen schriftlich wurde anderes vereinbart.

§ 7. Eigentumsvorbehalt: Die verkaufte Ware bleibt solange Eigentum von Unibaler A/S, bis die gesamte Kaufsumme bezahlt wurde.

§ 8. Falls der Käufer aus Gründen, die außerhalb des Einflusses von Unibaler A/S liegen, die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, hat Unibaler A/S das Recht Verzugszinsen für den fälligen Betrag in der Höhe von 2 % pro angebrochenen Monat ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Bezahlung zu verlangen.

§ 9. Falls der Käufer die fällige Rechnung nicht bezahlt, hat Unibaler A/S nicht nur das Recht, Verzugszinsen gemäß § 8 zu verlangen, sondern auch das Recht den Verkauf von Produkten und/oder Leistungen, die noch nicht geliefert wurden, rückgängig zu machen und sonstige Befugnisse aufgrund des Vertragsbruchs geltend zu machen.

Angebot und Auftragsbestätigungen:
§ 10 Angebote von Unibaler A/S sind vier Wochen ab dem Tag, mit dem das Angebot datiert ist, gültig, ausgenommen aus dem Angebot geht anderes hervor. Eine Angebotsannahme, die bei Unibaler A/S nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht, ist für Unibaler A/S nicht bindend, ausgenommen Unibaler A/S teilt dem Käufer etwas andres mit.

§ 11. Käufer können Aufträge für Produkte und Ersatzteile schriftlich oder telefonisch übermitteln. Ein Auftrag muss folgende Angaben enthalten: Name der Ware, Menge, Preis, Zahlungsbedingungen, Lieferfrist, Lieferadresse, Rechnungsadresse sowie Telefonnummer, E-Mail-Adresse der Kontaktperson und E-Mail-Adresse für die Rechnung.

§ 12. Unibaler A/S bemüht sich, eine Auftragsbestätigung oder eine abschlägige Antwort binnen drei Tagen nach Eingang des Auftrags schriftlich via E-Mail an den Käufer zu senden. Die Bestätigung oder abschlägige Antwort auf einen Auftrag muss schriftlich erfolgen, um für Unibaler A/S verbindlich zu sein.

§ 13. Käufer können einen Auftrag nur nach schriftlicher Bestätigung durch Unibaler A/S ändern.

§ 14. Wenn die Auftragsbestätigung oder Vertragsgrundlage von Unibaler A/S nicht mit jenen des Käufers übereinstimmen und der Käufer die Abweichungen nicht akzeptieren möchte, muss der Käufer dies Unibaler A/S bis spätestens drei Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitteilen. Andernfalls ist der Käufer an die Auftragsbestätigung gebunden.

Lieferung und Lieferverzug:
§ 15. Unibaler A/S liefert alle verkauften Produkte und Ersatzteile sowie die damit verbundenen Leistungen zum Zeitpunkt, der aus der Auftragsbestätigung von Unibaler A/S hervorgeht. Unibaler A/S hat das Recht, vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern, ausgenommen zwischen den Partnern wurde anderes schriftlich vereinbart.
 
§ 16. Käufer müssen alle Produkte, Ersatzteile und damit verbundenen Leistungen bei Übernahme der Lieferung prüfen. Falls der Käufer Fehler oder Mängel entdeckt, die der Käufer geltend machen möchte, muss der Käufer dies Unibaler A/S unverzüglich aber spätestens binnen 5 Tage nach Erhalt schriftlich mitteilen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Käufer bemerkt hat bzw. bemerkt haben müsste, nicht vor dieser Frist Unibaler A/S schriftlich mitgeteilt, kann dieser nicht später geltend gemacht werden.
 
§ 17. Grundsätzlich gibt es kein Rücktrittsrecht, ausgenommen es wurde eine diesbezüglich gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.
Falls schriftlich ein Rücktrittsrecht des Käufers vereinbart wurde, sind alle Transportkosten samt eventueller Reparaturen von Beschädigungen, Kratzern usw. am Produkt vom Käufer zu tragen.

§ 18. Falls Unibaler A/S eine Verzögerung der Lieferung von Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Leistungen erwartet, setzt Unibaler A/S den Käufer davon in Kenntnis und gibt gleichzeitig den Grund für die Verzögerung sowie den neuen, voraussichtlichen Liefertermin bekannt.
 
§ 19. Falls Unibaler A/S Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen nicht bis spätestens 14 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin liefert und der Grund dafür außerhalb des Einflussbereiches vom Käufer liegt und die Lieferung auch nicht binnen einer daraufhin vom Käufer festgesetzten, angemessenen Frist, die mindestens 14 Tage beträgt, liefert, kann der Käufer von dem bzw. den Aufträgen, die vom Lieferverzug betroffen sind, ohne weitere schriftliche Ankündigung vom Vertrag zurücktreten. Dem Käufer entstehen bei Lieferverzug keine sonstigen Rechte.

Fehler und Mängel:
§ 20. Unibaler A/S garantiert, dass Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen frei von wesentlichen Fehlern und Mängeln sind und gewährt auf Design, Material und Ausführung 12 Monate Gewährleistung ab Lieferung. Teile, die während der Gewährleistungsfrist ausgetauscht werden beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, jedoch maximal 24 Monate nach der ursprünglichen Lieferung.
 
§ 21. Unibaler A/S Garantie umfasst keine Verschleißteile wie Dichtungen sowie Fehler und Mängel, die zurückzuführen sind auf: (i) normalen Verschleiß – Die Abfallpressen sind für einen 8-Stundenbetrieb pro Tag, 5 Tage die Woche bei einer Raumtemperatur, die 50 °C nicht übersteigen darf, ausgelegt, (ii) Aufbewahrung, Installation, Verwendung oder Wartung, die nicht den Anweisungen von Unibaler A/S oder der gängigen Praxis entsprechend vorgenommen wurden, (iii) Reparatur oder Änderung durch andere als Unibaler A/S, und (iv) sonstige Umstände, die nicht im Einflussbereich von Unibaler A/S liegen. Falls die Ballenpresse im Zweischichtbetrieb verwendet wird, reduziert sich die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate und im Dreischichtbetrieb auf vier Monate.
 
§ 22. Falls der Käufer während der Gewährleistungsfrist Fehler oder Mängel entdeckt, die der Käufer geltend machen möchte, muss der Käufer dies Unibaler A/S schriftlich mitteilen. Wird ein Fehler bzw. Mangel, den der Käufer bemerkt hat bzw. bemerkt haben müsste, Unibaler A/S nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt, kann dieser nicht später geltend gemacht werden. Der Käufer muss Unibaler A/S Auskunft über Fehler oder Mängel geben, um die ihn Unibaler A/S ersucht.
 
§ 23.  Innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem Unibaler A/S die Mitteilung des Käufers über Fehler oder Mängel erhalten und geprüft hat, ob der Anspruch des Käufers berechtigt ist, teilt Unibaler A/S dem Käufer mit, ob der Fehler oder die Mängel unter die Gewährleistung fallen. 
 
§ 24. Dem Käufer entstehen aufgrund von Fehlern oder Mängeln an Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Leistungen wie Montage, Inbetriebnahme, Reparatur und Wartung der Abfallpresse keine sonstigen Rechte als jene die ausdrücklich unter "Fehler und Mängel" angeführt sind.
 
Haftung:
§ 25. Beide Parteien haften gemäß dem geltenden Recht für Ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen mit den Einschränkungen, die aus der Vertragsgrundlage hervorgehen.
 
§ 26. Bezüglich der Produkthaftung finden die jeweilig geltenden Bestimmungen laut dänischem Recht Anwendung. In dem Umfang, in dem aus zwingenden Rechtsvorschriften nicht anderes hervorgeht, haftet Unibaler A/S nicht für Betriebsverluste, Gewinnentgang oder sonstige indirekte Verluste und Folgeschäden.
 
§ 27. Haftungsbeschränkung. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bedingungen in der Vertragsgrundlage kann die Haftung von Unibaler A/S nicht den Kaufpreis der Abfallpresse übersteigen.
 
§ 28. Ungeachtet etwaiger eventueller anders lautender Bedingungen in der Vertragsgrundlage haftet Unibaler A/S, sofern aus zwingenden Rechtsvorschriften nichts anderes hervorgeht, nicht für Betriebsverluste, Gewinnentgang oder sonstige indirekte Verluste oder Folgeschäden.
 
§ 29. Ungeachtet etwaiger anders lautender Bedingungen in der Vertragsgrundlage haftet Unibaler A/S nicht gegenüber dem Käufer für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Der Haftungsausschluss gilt, solange die Hinderung durch höhere Gewalt anhält. Unter höhere Gewalt werden Bedingungen verstanden, die außerhalb des Einflusses von Unibaler A/S liegen und die für Unibaler A/S bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Beispiele für höhere Gewalt sind außergewöhnliche Naturereignisse, Krieg, Terror, Brand, Überschwemmungen, Vandalismus und Streik.
 
Schutzrechte:
§ 30. Das volle Eigentumsrecht für alle Rechte bezüglich Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen einschließlich Patente, Design, Marke und Urheberrechte gehören Unibaler A/S.
 
§ 31. Wenn gelieferte Produkte oder Ersatzteile Schutzrechte Dritter verletzten, muss Unibaler A/S auf eigene Rechnung: (i) sicherstellen, dass der Käufer weiterhin berechtigt ist, Produkte oder Ersatzteile, die Schutzrechte verletzen, zu verwenden, (ii) Produkte oder Ersatzteile, die Schutzrechte verletzten, ändern, damit sie diese Schutzrechte nicht länger verletzten, (iii) die Produkte oder Ersatzteile, die Schutzrechte verletzen, durch solche ersetzen, die diese Rechte nicht verletzten, oder (iv) die Produkte oder Ersatzteile, die Schutzrechte verletzten, zum ursprünglichen Nettokaufpreis abzüglich 10 % pro Jahr seit der Lieferung zurückkaufen. Dem Käufer entstehen keine sonstigen Rechte aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch Produkte, Ersatzteile oder damit verbundener Leistungen.
 
Vertraulichkeit:
§ 32. Der Käufer darf keine Geschäftsgeheimnisse von Unibaler A/S, die nicht öffentlich zugänglich sind, weitergeben, verwenden oder Dritten dazu verhelfen, in deren Besitz zu gelangen.
 
§ 33. Der Käufer darf nicht auf ungebührliche Weise in den Besitz von vertraulichen Informationen über Unibaler A/S, wie in § 32 beschrieben, gelangen bzw. dies versuchen. Der Käufer muss die Informationen so verwahren, dass Sie nicht unbeabsichtigt in den Besitz Dritter gelangen können.
 
§ 34. Die Verpflichtungen des Käufers nach § 32-33 gelten während der Geschäftsbeziehung und auf unbegrenzte Zeit nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ungeachtet der Gründe für deren Beendigung.
 
Geltendes Recht und Gerichtsstand:
§ 35. Die Geschäftsbeziehung der Partner untersteht dänischem Recht.

§ 36. Jegliche Streitigkeiten, die in Verbindung mit den Geschäften der Partner entstehen, sind von einem dänischen Gericht zu entscheiden.

UNIBALER 
Kapstadtring 7
22297 Hamburg
Deutschland
+49 (0)40 822175017